Weg vom Pleitegeier – hin zur „echten“ Chance zur Sanierung (D).

von ebit4u

Das Bundeskabinett hat vorige Woche in Deutschland einen weiteren Reformschritt des Insolvenzrechts abgesegnet (Referentenentwurf) : Ein wesentlicher Punkt ist die Möglichkeit für Unternehmen, bei drohender Zahlungsunfähigkeit drei Monate lang unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters (nicht der Insolvenzverwalter!!!) geschützt von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einen Sanierungsplan aufzustellen. Es handelt sich um die Schaffung eines Rettungsschirms, unter den drei Monate lang Unternehmen schlüpfen können, um sich zum einen vor vollstreckenden Gläubigern zu schützen und zum anderen ein Sanierungskonzept zur Insolvenzvermeidung mit Unterstützung eines nahezu frei wählenden Beraters auszuarbeiten. Die Maßnahme ähnelt sehr den Bestimmungen des US Chapter 11 – und damit der Ausrichtung auf die Sanierung und der damit verbundenen Möglichkeit auf eine  zweite Chance statt der Überlassung eines Verwalters – letztlich auch zugunsten der Gläubiger.

Die Reform basiert auch auf der vermehrten Kritik an den Insolvenzverwaltern: Die vom dem bekannten Insolvenzrechtler und Gründer der Gläubigerschutzvereinigung Prof. Dr. Haarmeyer stammende Aussage (Süddeutsche Zeitung vom 14.09. 2009)

„Statt die Gläubiger bestmöglich zu befriedigen, versorgt die Abwicklung eines Insolvenzverfahrens offenbar weitgehend und flächendeckend nur die Insolvenzverwalter und die mit ihnen verbundenen Strukturen“

reflektiert das momentan in Deutschland vorherrschende Gefühl, das die Insolvenz verwalter eher ihr Vergütungsinteresse im Auge haben  als das Wohl der Gläubiger oder des Unternehmens.

Jedenfalls ist die vorgesehene Regelung ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.

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