VfGH: Stiftungssteuer für Grundstücke wird aufgehoben

von ebit4u

Aus der Presseinformation des VfGH:

„Die Stiftungseingangssteuer für Grundstücke ist als verfassungswidrig aufgehoben worden. Je nachdem, welches Vermögen einer Stiftung zugeführt wird, wird die Steuer nach dem tatsächlichen Wert (etwa bei Bargeld, Unternehmensanteilen oder WErtpapieren) oder nach dem Einheitswert (bei Grundbesitz) ermittelt. Aufgrund der völlig veralteten Einheitswerte führt dies zu unsachlichen und damit verfassungswidrigen Ergebnissen bei der Steuerermittlung. Für eine Differenzierung bei der Bemessung der Stiftungseingangssteuer je nach Art des Vermögens gibt es keinen vernünftigen Grund. Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2011 in Kraft.

D.h. die Besteuerung der Grundstücke bei Einbringung in eine Stiftung wird ab dem 1. Jänner 2012 mit dem Gemeinen Werten  (Marktwerte) erfolgen müssen, was gewaltige Mehrkosten hervorrufen kann.

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