Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage zum Thema GmbH Light beschlossen.

von ebit4u
AbgÄG 2014 – Änderungen im Finanzausschuss vom 13. Februar 2014:

 

Im Finanzausschuss des Nationalrats am 13. Februar 2014 ist ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage des AbgÄG 2014 beschlossen worden.

In folgenden Bereichen sind Änderungen vorgesehen:

GmbH-light:
Das Gründungsprivileg zur Neugründung mit reduziertem Stammkapital von EUR 10.000 bleibt, die in der Regierungsvorlage vorgesehene Verpflichtung zur (jährlichen) Bildung einer Gründungsrücklage für Neugründer wird entfallen. Allerdings bleibt die grundsätzliche Verpflichtung das Stammkapital nach zehn Jahr auf EUR 35.000 aufzustocken.
Weiters wurde die Verpflichtung in den Geschäftspapieren auf das Gründungsprivileg hinzuweisen gestrichen (§ 10b GmbHG idF AÄA des Finanzausschuss) womit die Stigmatisierung wegfällt!
Gewinnfreibetrag auf Wohnbauanleihen:
Der Entfall des investitionsbegünstigten Gewinnfreibetrages auf Wertpapiere ist insofern abgeschwächt worden, dass nun ein Gewinnfreibetrag bei Kauf von Wohnbauanleihen geltend gemacht werden kann ( § 10 Abs 3 Z 2 EStG idF AÄA des Finanzausschuss)

 

 

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