Archive for August 26th, 2013

26. August 2013

Empfehlungen von Lars Hinrichs an die Bundesregierung!

von ebit4u
Lars Hinrichs

Lars Hinrichs

In einem Interview mit dem Wallstreet Journal äußert sich Lars Hinrichs abschlägig zur Idee der Wiederbelebung des Neuen Marktes.

Seinen Argumenten wie „Für gute Firmen gibt es immer eine Finanzierung. Für gute Firmen hat es noch nie einen Mangel an Geld gegeben“ und „dass es gerade in Amerika sehr viele gute Investoren gegeben hat, die wahnsinnig viel Geld damit verdient haben, dass sie Firmen privat gehalten haben“ ,folge ich nicht so ganz, denn zuerst einmal muß man an die Finanziers rankommen, die Transparenz am VC Markt ist sowohl in Europa als auch in den USA noch immer sehr verbesserungswürdig.

Er weist auch  auf die Existenz des Entry Standards hin, auch hier teile ich seine Aussage nicht so ganz.

Lt. Wikipedia sind die Anforderungen an die im Entry Standard notierten Unternehmen im Einzelnen:

  • ein öffentliches Angebot (Prospektpflicht)
  • Mindestalter des Unternehmens: 2 Jahre (Wien: 1 Jahr)
  • Mindestgrundkapital: 750.000 €
  • (rechnerischer) Nennwert pro Aktie: mindestens 1 €
  • Mindeststreubesitz der Aktien: 10%
  • Den Einbeziehungsantrag stellt das Unternehmen gemeinsam mit einem Handelsteilnehmer der FWB Frankfurter Wertpapierbörse, der entsprechend § 32 Abs.2 BörsG den Status eines Kreditinstitutes bzw. eines Finanzdienstleistungsinstitutes mit einem haftenden Kapital im Gegenwert von 730.000 € aufweisen muss.
  • Der antragstellende Handelsteilnehmer bewertet, ob das Unternehmen die besonderen Voraussetzungen (operatives Geschäft, positives Eigenkapital, Investor Relations) erfüllt und den Nachweis gegenüber der Deutsche Börse AG erbringt.

Adressat des Entry Standards sind aufgrund der niedrigen Transparenzvorschriften jedoch  vor allem qualifizierte Anleger und weniger die Privatinvestoren. Das ist es auch der Grund, warum der Entry Standard nicht verglichen werden kann mit dem damaligen Neuen Markt – der damals umfangreichste Offenlegungsverpflichtungen vorsah. Erklärtes Ziel der deutschen Börse bei Einführung des Entry Standards –  das z.B auf ein EU-Prospekt beim Listung der Unternehmen verzichtet – war es den deutschen Klein- und Mittelunternehmen ein Börsesegment vergleichbar mit dem Londoner Alternative Investment Market  (AIM) (mit sehr geringen Offenlegungsauflagen) zu schaffen.

Wo ich ihm jedoch vorgehaltlos zustimme, sind seine Vorschläge zur Verbesserung der Finanzierungssituation der Startups in Deutschland:

Das ist einerseits die Übertragung des „Enterprise Investment Scheme“ aus Großbritannien nach Deutschland. Der Enterprise Investment Scheme umfasst eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen für Investments in kleinen nicht börsenotierten britischen Unternehmen und wurde während der Legislaturperiode von Tony Blair 1994 eingeführt. Im Rahmen dieser Vergünstigungen wurde am 6. April 2012 auch der Seed Enterprise Investment Scheme (SEIS) gestartet – auf den Lars Hinrichs wohl abzielt.

Wichtige Punkte dabei sind:

  • SEIS investors can input £100,000 in a single tax year which can be spread over a number of companies.  Any one company can raise no more than £150,000 in total via SEIS investment.
  • Investors cannot control the company receiving their capital and have more than a 30% stake in the company in which they invest
  • Investors can receive up to 50% tax relief in the tax year the investment is made, regardless of their marginal rate
  • The business company must be a UK company and have a permanent establishment in the UK
  • In the 2012-13 tax year, tax payers can roll a chargeable gain on the disposal of assets in the tax year in to shares qualifying for SEIS income tax relief, with a full capital gains tax exemption.
  • The company must have fewer than 25 employees. If the company is the parent company of a group, that figure applies to the whole group.
  • The company’s trade must be no more than two years old.
  • The company must have assets of less than £200,000
  • The company has to trade in an approved sector – generally not in finance or investment, for example, a property company raise capital as a SEIS.

Anzumerken ist, das als Ursache für die positive Entwicklung Großbritannien im Venture Capital Bereich im Vergleich zu den sonstigen europäischen Ländern wiederholt auf die vorteilhaften Regelungen des „Enterprise Investment Scheme“ hingewiesen wird.

Der zweite Vorschlag die Veranlagungsregeln für die großen Versicherer zu  ändern und ihnen die Veranlagung in Risikokapital -zumindest zu einem geringen Anteil – zu ermöglichen: auch das ist ein heiß diskutiertes Thema in den letzten Jahren, wobei es bei den Diskussionen vor allem um die Investition der Versicherungen in die PE/VC Szene ging, d.h. in die Fonds. Die Investition von Versicherungen direkt in die Unternehmen wurde bis dato noch nicht sehr intensiv diskutiert.

Interessant ist übrigens auch die letzte Aussage von Lars Hinrichs: „Gute Firmen haben noch nie ein Problem damit gehabt – und zwar egal, wo sie sitzen. Ob das Helsinki ist oder Kapstadt oder Berlin oder Silicon Valley. Wir haben mehr Geld eingesammelt in Follow-on-Runden als wir in die Unternehmen je gesteckt haben.“ Wo hat er denn das Geld hingesteckt, wenn nicht in die Unternehmen?? 🙂

26. August 2013

Investiere.ch und MicroVentures – die etwas anderen Plattformen!

von ebit4u

Auf den Plattformen Investiere.ch (Schweiz)  und MicroVentures (US) kann man erst ab beträchtlichen Minimumbeträgen investieren, bei  Microventures beträgt der Minimumbetrag USD 5.000,- bei investiere.ch kann man meist erst ab CHF 10.000,- aufwärts in Aktien  von Unternehmen investieren. 

Damit richten beide Plattformen ihr Angebot nicht an die „Crowd“ sondern ganz offensichtlich an wohlhabende Privatinvestoren, Business Angels und VC. In den USA gibt es dafür einen Begriff:  „akkreditierte bzw. qualifizierte Investoren“ (501 (a) of Securities Act : qualifizierte Investoren sind Investmentbanken, Broker und Privatpersonen, die entweder über  ein Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar verfügen oder zumindest US-$ 200.000 pro Jahr verdienen. Ausnahmeregelung: Rule 506 of Regulation D (exempt private offerings by issuer).

Der Vorteil dieser Plattformen liegt vor allem in der erhöhten Transparenz für die Unternehmen, für die es sehr schwierig sein kann in das Netzwerk der VC hineinzukommen, gleichzeitig könnten so Business Angels vereinfacht an interessante Startups“ herankommen.

Auch hinsichtlich der Qualität der zu finanzierenden Unternehmen haben beide Plattformen strenge Regeln: Wie VentureBeat in einem Artikel über MicroVentures im Mai 2013 feststellte, haben es in den letzten zwei Jahren von 2.000 Anträgen nur 40 Unternehmen auf die Plattform geschafft.   Beide Plattformen sehen bei den Unternehmen, deren Aktien sie vermitteln vor allem auf einen intensiven Due Diligence Prozess und sehen sich nicht als Frühphaseninvestoren. In einem Interview für deutschestartups.de sagte der CEO von investiere.ch, Steffen Wagner: Auf Investiere.ch sollen deshalb auch nicht junge Start-ups mit einer neuen, interessanten Idee finanziert werden, sondern Unternehmen, die schon länger unterwegs sind und bereits gewisse Erfolge und eine Erstfinanzierung vorweisen können. Bei Investiere können sie auf eine Folgefinanzierung hoffen, die sich zwischen einigen Hunderttausend Euro und ca. 1,5 Millionen Euro abspielt“. 

Investiere.ch hat in drei Jahren nach diesem Konzept 20 Finanzierungen bis dato durchgeführt, Microventures hat seit 2010 die Brokerlizenz in den USA und hat bis dato USD 16 Mio  an 39 Unternehmen vermittelt. Interessant ist auch das beide Plattformen in der Folge am Erfolg des finanzierten Unternehmens beteiligt sind, so besteht die Vermittlungsgebühr bei Microventures aus 10% der erlösten Summe und 10% des realisierten Erlöses beim IPO, Trade Sale bzw. einer weiteren Finanzierungsrunde des finanzierten Unternehmens. Bei Investiere.ch ist die gesamte Vermittlungsprovision erfolgsbasiert: 4,5% des erworbenen Aktienanteils gehen an Investiere.ch – die damit auch ein Interesse an der erfolgreichen Entwicklung des Unternehmens haben sollten.

Seedups, die britisch/irische Plattform fährt ein Mischmodell: die Plattform richtet sich an Startups in der Frühphase, die investierte Beträge beginnen bei britischen Pfund 1.000,- aufwärts, die Plattform richtet sich momentan jedoch ebenfalls nur an qualifizierte Investoren (qualified High Net Worth Individuals / Sophisticated and Accredited Investors). Seedups vertraut auf die Intelligenz seiner Investoren, und lässt sie die Due Diligence der Projekte selbst durchführen, Zeit dafür ist genug, denn die Projektdauer beträgt für alle Projekte auf Seedups 180 Tage.  Seedups setzt vor allem auf den Netzwerkeffekt unter den Investoren und stellt ein technisches Tool  mit Algotihmen ein um geeignete Projekte für die investoren zu identifizieren (The Seedups matching engine uses proprietary algorithms and a patent-pending process to match multiple Investors with Startups who have great ideas. The net result is a fair valuation and strong motivation for both parties).

Steffen Wagner von Investiere.ch äußerte sich in dem angeführten Interview negativ über die bestehenden early stage equity based crowdfunding Plattformen Deutschlands: seedmatch usw., insbesondere stellte er die Nachhaltigkeit der Unternehmen und wohl auch die „Weisheit der Vielen“ in Frage – ein Grundprinzip des CrowdFundings. Ich verstehe seine Argumentation und teile die Bedenken teilweise. Ich glaube, der goldene Mittelweg ist wohl ein Modell wie die Plattform „Bergfürst“ anzubieten scheint, hier beginnen die Investments ab € 250,-, das Unternehmen muß ein Prospekt auflegen (erfüllt also auch die Qualitätsanforderungen) und Bergfürst bietet sogar einen Sekundärmarkt an.

 

26. August 2013

JOBS ACT Infographik

von ebit4u

Infographik gesehen auf c-crowd (nicht mehr ganz uptodate aber trotzdem cool):

 

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